Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Anwendungsbereich und Definitionen
- 1.1 Für die Verträge, die Sie als Verbraucher mit der GO Sharing Germany GmbH, Goebenstraße 35, 66117 Saarbrücken, Deutschland abschließen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
- 1.3 Vertragspartner des Kunden für auf der Webseite de.go-sharing.com abgeschlossene Verträge ist die GO Sharing Germany GmbH.
- 1.4 Wir verwenden sogenannte Grundregeln und sogenannte Kostenübersicht, die über die folgenden Links eingesehen werden können: Grundregeln & Kostenübersicht. Der Inhalt dieser Links ist integraler Bestandteil der Bedingungen.
- 1.5 In diesen Bedingungen werden die folgenden Definitionen verwendet:
- (a) Servicebereich: Ein von GO Sharing ausgewiesener Bereich, in dem die Nutzung des Fahrzeugs gestartet und beendet werden kann. Die aktuellste Version des Servicebereichs finden Sie auf der digitalen Karte in der App oder auf der Website.
- (b) Kundendienst: GO Sharing Kundendienst. Weitere aktuelle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
- (c) Vereinbarung: Jede Vereinbarung, die zwischen GO Sharing und dem Benutzer geschlossen wird.
- (d) Mietvertrag: Der Vertrag, der für jede Nutzung geschlossen wird.
- (e) Sonstige Kosten: Liste der Preise für die Nutzung unserer Dienste, verfügbar auf der Website. Die Liste der sonstigen Kosten enthält die Preise für die Nutzung der Fahrzeuge und die Höhe pauschalierter Schadensersatzansprüchen von GO Sharing gegen Sie bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen.
- (f) Grundregeln: Die Regeln für die Nutzung unserer Dienste, die auf der Website verfügbar sind.
- (g) Website: GO Sharing Website: https://de.go-sharing.com/
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2. Vertragsschluss und Account
- 2.1 Um unsere geteilten Fahrzeuge zu reservieren und freizuschalten (die Dienste), müssen Sie (als Benutzer) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Registrierung über die GO Sharing-App (die App) akzeptieren. Sie müssen uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um das Verifizierungsverfahren zur Aktivierung Ihres Kontos (des Kontos) abzuschließen. Nach unserer Bestätigung Ihrer Reservierung kommt zwischen uns ein Mietvertrag (der Mietvertrag) zustande.
- 2.2 Sie können unsere Dienste nutzen, indem Sie sich über die App anmelden. Dabei bitten wir Sie, alle angeforderten persönlichen Daten und Zahlungsdaten anzugeben und das Überprüfungsverfahren (für die Zahlungsmethode und den Führerschein) einzuhalten. Sobald alle erforderlichen Daten bereitgestellt wurden und der Überprüfungsvorgang abgeschlossen ist, wird Ihr Konto aktiviert (das Konto).
- 2.3 GO Sharing fordert Sie möglicherweise auf, das Überprüfungsverfahren erneut zu absolvieren. GO Sharing behält sich das Recht vor, zu entscheiden, welches Überprüfungsverfahren im tatsächlichen Fall bevorzugt wird. In jedem Fall ist GO Sharing immer berechtigt, Ihr Konto zu sperren, wenn dies für erforderlich erachtet wird. Dies schließt in jedem Fall Ihre Nichteinhaltung der Anforderung ein.
- 2.4 Sie sind persönlich für die Richtigkeit, den Zugriff und die Nutzung Ihres Kontos verantwortlich. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Ihr Konto (rechtswidrig) verwendet, melden Sie dies bitte sofort über support@go-sharing.com.
- 2.5 Die Nutzung Ihres Kontos ist streng persönlich. Es ist nicht gestattet, anderen Personen Zugriff auf Ihr Konto zu gewähren, unter anderem, indem Anmeldedaten Dritten zur Verfügung gestellt werden.
- 2.6 Wenn wir den Verdacht haben, dass die von Ihnen angegebenen (persönlichen) Daten ungültig sind oder wenn Ihre Nutzung der Dienste nicht diesen Bedingungen, Vereinbarungen und / oder relevanten Gesetzen und Vorschriften entspricht, können wir Ihre Nutzung aussetzen, beenden oder anderweitig einschränken (einschließlich der Nutzung selbst).
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3. Nutzung
- 3.1 Sie können die Sharing Fahrzeuge (die Fahrzeuge) über unsere App reservieren und nutzen (die Nutzung). Die Nutzung der Fahrzeuge unterliegt den vorliegenden Bedingungen.
- 3.2 Eine Reservierung des Fahrzeugs (und damit der Abschluss des Mietvertrags) erfolgt erst, nachdem dies in der App von GO Sharing bestätigt wurde.
- 3.3 Die Nutzung des Fahrzeugs kann nur in dem in der App dafür vorgesehenen Servicebereich beginnen und enden. Die Verwendung wird erst beendet, wenn die App Sie darüber informiert, dass die Verwendung erfolgreich beendet wurde.
- 3.4 Die Nutzung des Fahrzeugs kann zeitlich begrenzt sein. Die maximale Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist in der App angegeben und beträgt in jedem Fall nicht mehr als 7 (sieben) Tage, es sei denn, GO Sharing hat eine schriftliche Genehmigung für eine abweichende maximale Nutzungsdauer erteilt.
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4. Rabattpakete und Fahrzeit
- 4.1 Eine Gutschrift für die Nutzung (z. B. Fahrzeit oder Rabattpakete) (die Gutschrift) unterliegt einer begrenzten Gültigkeitsdauer.
- 4.2 Die Gültigkeitsdauer von Guthaben ist grundsätzlich auf einen Zeitraum bis zum Ablauf des dritten auf die Gutschrift folgenden Jahres begrenzt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- 4.3 Wird im Rahmen von Werbemaßnahmen eine Gutschrift unentgeltlich erteilt, ist die Gültigkeitsdauer grundsätzlich auf 30 Tage begrenzt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
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5. Rate, Zahlung und Inkasso
- 5.1 GO Sharing bestimmt die Nutzungskosten basierend auf den auf der Website angegebenen Preisen und der tatsächlichen Nutzung. Haben Sie ein Abonnement oder einen Rabattcode? Dies wird berücksichtigt.
- 5.2 Bevor die Nutzung beginnen kann, vereinbaren wir, wie die Kosten zu tragen sind. Die App ermöglicht verschiedene Zahlungsmethoden, die im Buchungsprozess angegeben werden. Sofern eine Kaution durch Sie zu hinterlegen ist, werden Sie hierauf sowie auf die Zahlungsart, über die die Kaution zu hinterlegen ist, im Rahmen des Buchungsprozesses hingewiesen.
- 5.3 GO Sharing kann verlangen, dass offene Forderungen beglichen werden müssen, bevor die Dienste wieder in Anspruch genommen werden können.
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6. Rechnungsstellung durch Dritte
- 6.1 Wenn Sie bei der Anmeldung in der App die Zahlungsdaten einer anderen Person (juristische Person, Firma oder Einzelperson) verwenden, müssen Sie die vorherige Zustimmung der Person eingeholt haben, deren Zahlungsdaten angegeben wurden.
- 6.2 GO Sharing ist berechtigt, sich direkt an die Person zu wenden, deren Zahlungsdaten von Ihnen bereitgestellt wurden, um zu überprüfen, ob Sie tatsächlich die erforderliche Zustimmung erhalten haben.
- 6.3 Wenn sich herausstellt, dass keine Einwilligung gemäß Ziffer 6.1 eingeholt wurde, müssen Sie die ausstehenden Schulden an GO Sharing auf eigene Rechnung bezahlen und haften für alle Schäden, die GO Sharing entstehen, sofern diese von Ihnen zu verschulden sind.
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7. Haftung
- 7.1 Sie haften für alle Schäden, die während oder durch die Nutzung des Fahrzeugs und / oder der Dienste entstehen, sofern Sie diese Schäden schuldhaft, also entweder fahrlässig oder vorsätzlich, verursacht haben. Dies umfasst sowohl Schäden an dem Sharing Fahrzeug sowie an Fahrzeugen Dritter und/oder Bußgelder, die von öffentlichen Stellen gegen Sie wegen Verkehrswidrigkeiten und/oder Straftaten berechtigterweise erhoben werden.
- 7.2 Schäden, die Dritten entstanden sind, können durch die Haftpflichtversicherung von GO Sharing abgedeckt werden, mit Ausnahme des in den sonstigen Kosten angegebenen Selbstbehalts.
- 7.3 Wenn ein Schaden durch die schuldhaften Handlungen des Benutzers verursacht wird, die dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt, haftet der Benutzer gegenüber GO Sharing für den Ersatz des daraus resultierenden Schadens.
- 7.4 Für eine Haftung von GO Sharing auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
- 7.5 GO Sharing haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- 7.6 Ferner haftet GO Sharing für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet GO Sharing jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. GO Sharing haftet vorbehaltlich Ziffer 7.7 nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- 7.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 7.8 Soweit die Haftung von GO Sharing ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
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8. Kündigung
- 8.1 Der Benutzer kann die Vereinbarung mit GO Sharing in Textform (einschließlich per E-Mail) unter Einhaltung einer beliebigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen.
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9. Alternative Streitbeilegung
- 9.1 Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen, die Sie unter https://ec.europa.eu/odr erreichen können.
- 9.2 GO Sharing nimmt an keinem alternativen Streitbeilegungsverfahren teil.
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10. Weitere Bedingungen
- 10.1 Der Vertragstext wird durch GO Sharing zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages in digitaler Form gespeichert und für 3 Jahre aufbewahrt.
- 10.2 Vertragssprache ist Deutsch.
- 10.3 Diese Bedingungen, die Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechte unterliegen deutschem Recht. Hiervon unberührt bleiben jedoch die zwingenden Vorschriften des Staates, in denen Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- 10.4 Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz von GO Sharing, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.